Fragen und Antworten

KOSTENÜBERNAHME DURCH KRANKENKASSE ?

Krankenkassen zahlen nur für medizinische und klinisch relevante Therapien und nur an approbierte, kassenzugelassene Therapeuten. Diese sind i.d.R. völlig überlaufen und haben lange Wartezeiten.
Privatpatienten bekommen manchmal, je nach Vertrag, 5-10 „probatorische Sitzungen“ ohne weitere Nachfrage nach GOP erstattet. Bitte klären Sie das vorher mit Ihrer Kasse. Differenzen zwischen der Beratungsrechnung und dem Erstattungsbetrag sind selbst zu tragen.
Mediation oder Eheberatung sowie Coaching ist keine „Krankheit“, und privat zu bezahlen. 

Steuerliche Absetzbarkeit

Private Beratungen sind meist steuerlich absetzbar.
Beruflich und betrieblich bedingte Rechnungen sind Werbungs- bzw. Fortbildungskosten.
Bitte fragen Sie dazu Ihren Steuerberater 

Preise

Über Zahlen sprechen wir am Ende des Beratungsgespräches, wenn die „Chemie“ stimmt und wir die gemeinsame Arbeit beschließen.

Schweigepflicht / Diskretion

Als psychologischer Berater und Coach unterliege ich der Schweigepflicht. Äußerste Diskretion ist selbstverständlich und es gelten die gesetzlichen Regelungen der Datenschutzverordnung.

Reservierte Termine

Vereinbarte Termine/Zeiträume sind exklusiv für Sie reserviert und müssen daher bei verspäteter Absage oder Nichterscheinen voll bezahlt werden!
Absage ist bis spätestens 2 Werktage vor dem vereinbarten Termin kostenfrei möglich.

Zahlweise

Beratungsrechnungen sind sofort fällig. Keine Kreditkarten, sondern Überweisung nach Rechnungsstellung. Auf Wunsch Barzahlung gegen Quittung (Anonymität).
Bei Projekten, Seminaren, Workshops wird das Gesamthonorar vorab fakturiert und ist sofort mit Rechnungstellung fällig. Bei Vorkasserechnungen erfolgt endgültige Abrechnung nach Leistungserbringung. Üblich ist ansonsten Barzahlung nach jeder Sitzung, es kann auch per Banküberweisung bezahlt werden.